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Ausnahmegenehmigung für lärmintensive Bau- und Baunebentätigkeiten


Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 Abs. 1 der Borkumer Lärmbekämpfungsverordnung (BorLVO) 

Leistungsbeschreibung

In dem Zeitraum vom 01. Juni bis zum 30. September jeden Jahres sind auf Borkum Bau- und Baunebentätigkeiten, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, gemäß der Borkumer Lärmverordnung verboten. Insbesondere gilt dieses für lärmintensive Bautätigkeiten wie Hämmern, Stemmen, Sägen und Bohren außerhalb geschlossener Gebäude sowie für den Betrieb von Baugeräten wie Mischmaschinen, Baggern, Trennschleifern und vergleichbaren Geräten.

Nur in Ausnahmefällen, welche durch die Verordnung vorgegeben werden, dürfen lärmintensive Arbeiten durchgeführt werden.