Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
1. Hund
80,00 € / Jahr
2. Hund
120,00 € / Jahr
jeder weitere Hund
145,00 € / Jahr
gefährlicher Hund
615,00 € / Jahr
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gemäß § 9, der Satzung der Stadt Borkum über die Erhebung von Hundesteuern (Hundesteuersatzung) ist ein Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bzw. nach Zuzug mit eben diesem anzumelden.
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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