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Antrag Sondernutzung


Die Nutzung von Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist erlaubnispflichtig. Gemeingebrauch ist nur die Nutzung zur Fortbewegung oder zum Halten oder Parken. Für die Aufstellung von anderen Gegenständen auf der Straße ist vorher eine Erlaubnis (sogenannte Sondernutzungsgenehmigung) einzuholen.
Die alleinige Antragsstellung reicht nicht aus, damit die Straßen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden darf.
Nach der Antragsstellung über das Bürgerportal ist die Genehmigung durch die Stadt Borkum abzuwarten.