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Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen (BorLVO)


Leistungsbeschreibung

Die Borkumer Lärmbekämpfungs-Verordnung (BorLVO) dient der Vorbeugung und dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, die durch den Betrieb von Anlagen sowie durch das Verhalten von Personen hervorgerufen werden können. Die Beeinträchtigungen des Umfeldes soll auf ein Mindestmaß reduziert werden. Mit Rücksicht auf die besonderen gesundheitsfördernden Aufgaben eines Heilbades hat sich deshalb jeder so zu verhalten, dass kein anderer durch Lärm belästigt wird.

Ausnahmen (z.B. Veranstaltungen) bedürfen einer Genehmigung.